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1064. Sitzung des Bundesrats (Sondersitzung)

Bürgermeister und Präsident des Senats, Dr. Andreas Bovenschulte hält eine Rede im Bundesrat.
Bürgermeister und Präsident des Senats, Dr. Andreas Bovenschulte hält eine Rede im Bundesrat.

Informationen zur Bundesratssitzung

Am 24. April 2026 um 12:00 Uhr findet die 1064. Sitzung des Bundesrates statt. Einziger Tagesordnungspunkt ist bislang das Zweite Energiesteuersenkungsgesetz. Das Einspruchsgesetz sieht befristete Steuerreduzierungen für Kraftstoffe vor. Der Bundestag wird sich am Vortag abschließend mit dem Gesetz befassen. Bundesratspräsident Dr. Andreas Bovenschulte hatte auf Bitten der Bundesregierung die Sondersitzung des Bundesrates einberufen.

Mehr Informationen zur Tagesordnung:
Es gibt nur einen Tagesordnungspunkt bei der Sondersitzung.
TOP 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)

Livestream der Plenarsitzung:
Livestream Bundesrat

Beschlüsse der Bundesratssitzung

Die Beschlüsse erhalten Sie direkt im Anschluss an die Plenarsitzung hier:
Beschlüsse der 1064. Sitzung des Bundesrates (Sondersitzung) (pdf, 159.5 KB)

Pressemitteilung zur Bundesratssitzung

Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte hatte auf Bitten der Bundesregierung die Sondersitzung einberufen. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, Staatsrätin Böhning, teil.

Auf der Tagesordnungspunkt steht das 2. Energiesteuersenkungsgesetz. Das Einspruchsgesetz sieht befristet Steuerreduzierungen für Kraftstoffe vor. Die Länder entscheiden in der Sondersitzung, ob sie das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoff passieren lassen. Zum sogenannten "Tankrabatt“ berät der Deutsche Bundestag derzeit den Entwurf der Regierungsfraktionen. Die endgültige Fassung des Gesetzes erhält der Bundesrat voraussichtlich am Freitagvormittag, nachdem es der Bundestag beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 1. Mai 2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter zu reduzieren. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergebe sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Auf diese Weise würden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet. Ziel des Gesetzes ist es, den Preisschock bei den Spritpreisen kurzfristig zu dämpfen. Aufgrund des Iran-Krieges sind die Energiepreise, insbesondere die Rohölpreise stark gestiegen.